Was bedeutet Barrierefreiheit?
Personen, die in ihren motorischen oder sensorischen Fähigkeiten durch Alter oder Behinderung vorübergehend oder dauernd beeinträchtigt sind, benötigen in Ihrem Umfeld Bedingungen, die sie nicht mehr als unvermeidbar in ihrer Mobilität beeinträchtigen.
Barrierefreies Bauen berücksichtigt die besonderen Anforderungen folgender Gruppen:
- Rollstuhlbenutzer
- Gehbehinderte
- Blinde und Sehbehinderte
- Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige
- Personen mit diversen Einschränkungen
- Ältere Menschen
- Klein- und Großwüchsige
- Kinder
Barrierefreiheit wird zum Wirtschaftsfaktor
In der Bau- und Immobilienbranche wird der Nachweis der Barrierefreiheit künftig ein entscheidendes Kriterium sein. Wenn 30 bis 35 % der Bevölkerung in bestimmten Lebensphasen und -situationen zeitweise oder dauernd in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist beim Verkauf von Wohneigentum ebenso wie bei der Vermittlung von Mietwohnungen der Nachweis der Barrierefreiheit unverzichtbar sein. Wohnraum, der in dieser Hinsicht nicht zukunftsssicher ist, wird zunehmend schwieriger zu vermitteln sein. Das gilt besonders auch für den Hotel- und Beherbergungsbereich.
Rechtliche Grundlagen Bund
Das im Jahr 2002 eingeführte "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und zur Änderung anderer Gesetze" definiert im Barrierefreiheit im §4:
"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
Das BGG nimmt dabei Bezug auf die geltenden technischen Regeln (Normen), denen damit ein bedeutender Stellenwert bei staatlichen Bauvorhaben zukommt.
Rechtliche Grundlagen Länder
Im privaten und öffentlichen Baubereich der Länder regeln die jeweiligen Landesbauordnungen und die zugehörigen Technischen Bestimmungen, inwieweit eine Einhaltung der einschlägigen Normen nur empfohlen oder vorgeschrieben ist. Eine Liste der technischen Baubestimmungen der Länder findet sich hier. Die Bauordnungen von Bund und Baden-Württemberg gibt es auf www.baurecht.de.
Eine ausführlichere Darstellung zum Deutschen Normenwerk finden sie in unserer Rubrik Materialien.
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